Behindertenaufzüge
Die Behindertenaufzüge werden entsprechend den Richtlinien für die Überbrückung von verschiedenen Niveauhöhen in privaten wie auch öffentlich zugänglichen Bereichen ausgelegt. Dabei werden je nach örtlichen Gegebenheiten die Ausführungen angepasst. Bei Hubhöhen von bis zu 1800 mm ist die Bauweise mit einer auf der Plattform mitfahrenden Tür zur unteren Haltestellen und den 2 bauseitigen Seitenwänden möglich. Nach den Vorschriften ist eine Seitenwandhöhe von mindestens 1000 mm über dem oberen Niveau erforderlich.
Für die Ausführung kann die Kabine in Durchladerichtung oder als 90°-Lösung ausgeführt werden. Entsprechend wird die Kabinengröße vorgesehen.
Als Empfehlung sollte bei einer Ausführung in Durchladevorrichtung eine min. Abmessung von 1400 mm x 900 mm vorhanden sein und bei einer 90°-Lösung eine Abmessung von mindestens 1400 mm x 1200 mm.
Optionen
- Verkleidung des Kabinenbodens mit einem Noppenbelag oder Alu-Tränenblech.
- Verkleidung der Kabinenwände mit Edelstahlblech im Industrieschliff K 180
- Ausführung der Aufzugstüren mit großen Glasausschnitten.
- Ausführung der Aufzugstüren in Edelstahl im Industrieschliff K 180
- Stahlschachtgerüst zur bauseitigen Verkleidung.